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Stiften für den Stephansdom

Das Testament daheim aufzubewahren ist zu riskant. Oft verschwinden diese Testamente, insbesondere dann, wenn der „Finder“ dieses Testamentes selbst nichts erbt. Nicht selten geht ein Testament aber auch bei einem Wohnungsumzug in Verlust bzw. wird durch Brand oder Wasser vernichtet. Die Verwahrung des Testamentes beim Notar, bei Gericht oder beim Anwalt, gibt diesbezüglich Sicherheit, dass Ihr „Letzter Wille“ auch tatsächlich aufgefunden und erfüllt werden kann.

Grundsätzlich können Sie Ihr Testament selbst schreiben, selbst unterschreiben und datieren. Dieses Testament ist dann voll gültig, wenn der Inhalt die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt und Ihr Wille darin so klar abgefasst ist, dass er Ihren Vorstellungen entspricht. Um diesbezügliche Risken zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen rechtskundigen Berater beizuziehen und ein fremdhändiges Testament zu errichten. Dieses wird vom Rechtsberater verfasst und von Ihnen im Beisein der Zeugen gefertigt. Damit gehen Sie sicher, dass Ihr Testament nicht nur formell sondern auch inhaltlich gültig ist und Ihrem Willen entspricht. Die Errichtung eines mündlichen Testamentes sieht das Gesetz zwar auch vor, doch treten hiebei häufig Probleme - insbesondere Beweisprobleme auf, sodass davon abzuraten ist. Nur in ausgesprochenen Notfällen macht ein mündliches Testament Sinn.

Bei allen Testamentsformen ist wichtig, dass das Testament eigenhändig unterschrieben ist und das Datum der Errichtung beigesetzt ist. Grundsätzlich gilt das letzterrichtete Testament. Früher errichtete Testamente verlieren durch Widerruf oder durch inhaltliche Abänderung ihre Wirksamkeit. Wichtig ist auch, dass Sie die Zuwendung klar formulieren und denjenigen, der die Erbschaft oder das Legat erhalten soll, genau bezeichnen. Sofern Sie unserem Steffl etwas vererben oder vermachen wollen, gehen Sie bitte zu Ihrem Notar oder Rechtsanwalt, der Sie hiebei gerne beraten wird.

Wenn Sie keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben haben, erbt der Staat Ihr Vermögen. Zuwendungen an die „Rettet den Stephansdom - Verein zur Erhaltung des Stephandoms‘‘ gemeinnützige Privatstiftung sind steuerlich begünstigt, da diese eine gemeinnützige Stiftung ist.

Haben Sie noch Fragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 01/5339079 gerne zur Verfügung.

Engelbert Petrasch
Obmannstellvertreter


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