Stiften
für den Stephansdom
Das Testament daheim aufzubewahren ist zu riskant. Oft verschwinden
diese Testamente, insbesondere dann, wenn der „Finder“
dieses Testamentes selbst nichts erbt. Nicht selten geht ein
Testament aber auch bei einem Wohnungsumzug in Verlust bzw.
wird durch Brand oder Wasser vernichtet. Die Verwahrung des
Testamentes beim Notar, bei Gericht oder beim Anwalt, gibt
diesbezüglich Sicherheit, dass Ihr „Letzter Wille“
auch tatsächlich aufgefunden und erfüllt werden
kann.
Grundsätzlich können Sie Ihr Testament selbst schreiben,
selbst unterschreiben und datieren. Dieses Testament ist dann
voll gültig, wenn der Inhalt die gesetzlichen Erfordernisse
erfüllt und Ihr Wille darin so klar abgefasst ist, dass
er Ihren Vorstellungen entspricht. Um diesbezügliche
Risken zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen rechtskundigen
Berater beizuziehen und ein fremdhändiges Testament zu
errichten. Dieses wird vom Rechtsberater verfasst und von
Ihnen im Beisein der Zeugen gefertigt. Damit gehen Sie sicher,
dass Ihr Testament nicht nur formell sondern auch inhaltlich
gültig ist und Ihrem Willen entspricht. Die Errichtung
eines mündlichen Testamentes sieht das Gesetz zwar auch
vor, doch treten hiebei häufig Probleme - insbesondere
Beweisprobleme auf, sodass davon abzuraten ist. Nur in ausgesprochenen
Notfällen macht ein mündliches Testament Sinn.
Bei allen Testamentsformen ist wichtig, dass das Testament
eigenhändig unterschrieben ist und das Datum der Errichtung
beigesetzt ist. Grundsätzlich gilt das letzterrichtete
Testament. Früher errichtete Testamente verlieren durch
Widerruf oder durch inhaltliche Abänderung ihre Wirksamkeit.
Wichtig ist auch, dass Sie die Zuwendung klar formulieren
und denjenigen, der die Erbschaft oder das Legat erhalten
soll, genau bezeichnen. Sofern Sie unserem Steffl etwas vererben
oder vermachen wollen, gehen Sie bitte zu Ihrem Notar oder
Rechtsanwalt, der Sie hiebei gerne beraten wird.
Wenn Sie keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben
haben, erbt der Staat Ihr Vermögen. Zuwendungen an die
„Rettet den Stephansdom - Verein zur Erhaltung des Stephandoms‘‘
gemeinnützige Privatstiftung sind steuerlich begünstigt,
da diese eine gemeinnützige Stiftung ist.
Haben Sie noch Fragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer
01/5339079 gerne zur Verfügung.
Engelbert Petrasch
Obmannstellvertreter

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